Grundsteuertermin verschoben

Großes Aufatmen in der Bevölkerung. „Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, so das Finanzministerium anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz. Die Bayerische Steuerverwaltung unterstützt weiterhin mit ihrem umfangreichen Serviceangebot bei der Abgabe der Grundsteuererklärung, nutzen Sie dieses auch künftig gerne.

https://www.bayern.de/fueracker-mehr-zeit-fuer-die-grundsteuererklaerung-abgabefrist-fuer-grundsteuer-wird-um-3-monate-bis-31-januar-2023-verlaengert-wichtige-entlastung-fuer-buerger-wirtschaft-und-steuerberater/

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