Aufforderung für die Schöffen-Vorschlagsliste
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre
2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten
Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden
Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise nachstehend.
Sie können Ihr Bewerbungsformular (https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/)
Bewerben können sich
Personen, die unter anderem:
• beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
• im Landkreis Rosenheim wohnen
• die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
• nicht in Vermögensverfall geraten sind
• Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendhilfe oder ehrenamtlichen Jugendarbeit.
Die Bewerbung erfolgt
über das Bewerbungsformular und ist schriftlich oder per Mail einzureichen:
Landratsamt Rosenheim
Kreisjugendamt
Wittelsbacherstrasse
83022 Rosenheim
oder per Mail an: kreisjugendamt@lra-rosenheim.de