Aussenbereichssatzung Loderstätt
Bereits im August 2022 hatte der Rat der Aufstellung einer Außenbereichssatzung in Loderstätt zugestimmt. Anlass für die Aufstellung einer Außenbereichssatzung ist der Antrag der Grundeigner des Grundstückes Fl. Nr. 583/6, Gemarkung Soyen, beim Anwesen Loderstätt 6 eine weitere Wohnung für die künftige Betriebsleiterin einzubauen.
Der Satzungsumgriff soll im Wesentlichen die bestehende Bebauung in Loderstätt umfassen, wobei vom Landratsamt bereits signalisiert wurde, dass das im Westen des Grundstückes
Fl. Nr. 583/6 liegende gewerblich genutzte Gebäude mit in den Geltungsbereich einbezogen werden kann.
Der Planungsauftrag wurde an die Architekten Hans Baumann & Freunde, Falkenberg, vergeben.
Der Gemeinderat Soyen stimmte dem nun vorliegenden Entwurf der Außenbereichs-satzung mit Plan, Textteil und Begründung i.d.F. vom 28.02.2023 zu und beauftragte die Verwaltung, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß dem Baugesetzbuch durchzuführen.