Verkehrszentrum für den Landkreis RO
Voraussichtlich ab Mitte des Jahres werden die Mitarbeiter der
KFZ-Zulassungsstellen in Rosenheim und Bad Aibling umziehen. Um die Beeinträchtigung für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten, werden die Zulassungsstellen zeitversetzt
umziehen. Die Schließzeiten werden so kurz wie möglich gehalten und rechtzeitig über die Medien bekannt gegeben.
Das neue Verkehrszentrum des Landkreises in der Oberaustraße 4 bietet
zahlreiche Vorteile. Direkt am Gebäude stehen ausreichend Parkmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Für den Standort spricht zudem seine verkehrsgünstige Lage, da er an die noch
fertigzustellende neue B15 angebunden wird. Auch der Bahnhaltepunkt Aicherpark ist in der Nähe.
Die frei werdenden Räume der Kfz-Zulassungsstelle in Bad Aibling werden für die
dringend notwendige Erweiterung des angrenzenden Sonderpädagogischen Förderzentrums genutzt. Die Räume der Zulassungsstelle in der Eidstraße 7 in Rosenheim sollen zunächst als Ausweichbüros für
die geplante Sanierung des Hauptgebäudes des Landratsamtes in der Wittelsbacherstraße 53 genutzt werden. Durch die dort vorhanden zusätzlichen Bürokapazitäten können zeitgleich zwei Etagen
freigemacht und saniert werden, was die Bauzeit deutlich verkürzt.
Freiwillige Helfer gesucht
Frösche, Kröten, Molche und Unken wandern am liebsten, wenn es feucht ist
und die Außentemperatur über sieben Grad liegt. Auf dem Weg von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern passieren die Tiere auch einige oft viel befahrene Straßen. In Zusammenarbeit mit
den Mitarbeitern vom Straßenbauamt und der Gemeinde- und Kreisbauhöfe werden in den kritischen Bereichen nach Möglichkeit Schutzzäune mit Auffangeimern aufgestellt. Auch Hinweisschilder und
wenn notwendig Geschwindigkeitsbeschränkungen sollen helfen, Tiere und Helfer zu schützen. Da die Tiere vorwiegend ab der Dämmerung bis zum Tagesanbruch unterwegs sind, werden die Helfer bis
in die späten Abendstunden und am frühen Morgen versuchen die Amphibien sicher über die Straße zu bringen. Zum einen werden Tiere, die in die Auffangeimer gefallen sind, über die Straße
getragen. Die Helfer sammeln aber auch Amphibien ein, die bereits auf der Fahrbahn unterwegs sind, um sie vor dem Überfahren werden zu retten.
Allein im vergangenen Jahr wurden an 24 Stellen im Landkreis Rosenheim
circa 13.500 Amphibien sicher über die Straße gebracht. Die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim und der Bund Naturschutz appellieren an die Verkehrsteilnehmer, langsam zu
fahren und Rücksicht zu nehmen, nicht nur auf die Frösche und Kröten, sondern vor allem auf die ehrenamtlichen Amphibienschützer am Straßenrand.
Spezielle Voraussetzungen benötigen die Helfer nicht. Wichtig sind die
Freude am Amphibienschutz, eine gewisse Wetterfestigkeit, geeignete Kleidung und eine Stirnlampe.
Interessenten melden sich bitte im Büro des Bund Naturschutz, Kreisgruppe
Rosenheim unter 08031 12 882 oder per E-Mail unter rosenheim@bund-naturschutz.de.
Britische C-Mutation im Landkreis
Diese Untersuchung wird bereits jetzt nach einem positiven
Corona-PCR-Testergebnis selbstständig von vielen Labors durchgeführt. Eine sich sonst anschließende aufwändige Gesamtgenomsequenzierung ist hier nicht mehr notwendig. Das Labor an der Charité hat
herausgefunden, dass es bei der britischen Mutation des Corona-Virus zwei eindeutige Genveränderungen gibt, die ausschließlich bei dieser Variante vorkommen. Werden diese Genveränderungen bei der
vPCR-Testung erkannt, reicht dies als Identifikation der britischen Variante (B1.1.7.) aus.
Für den Nachweis der südafrikanischen sowie der brasilianischen Varianten ist
weiterhin eine Gesamtgenomsequenzierung notwendig. Neben den nun bestätigten 74 Fällen der britischen Mutation des Corona-Virus (B1.1.7) gibt es bisher nur einen bestätigten Fall der
südafrikanischen Variante (B1.351) in der Region. Die brasilianische Mutation wurde nicht nachgewiesen.
Am bisherigen Vorgehen der Infektionsschutzmaßnahmen durch das Rosenheimer
Gesundheitsamt ändert sich nichts. Für Verdachtsfälle sowie bestätigte Fälle einer Mutation galten bereits strengere Maßnahmen. Neben einer 14-tägigen häuslichen Quarantäne, die nicht verkürzt
werden konnte, war für die Beendigung der Quarantäne zusätzlich ein negatives Testergebnis erforderlich. Die verpflichtende 14-tägige Quarantäne galt auch für die Kontaktpersonen der Kategorie
I.
Unter
Gesamt-Genom-Sequenzierung versteht man das Bestimmen des kompletten Erbguts eines Organismus. Das bedeutet, der vollständige Aufbau der DNA ist bekannt
Vorsicht beim Baumschnitt
Fast alle Verletzungen von mehr als zehn Zentimetern Durchmesser bergen das
Risiko, dass holzzersetzende Pilze eindringen und den Baum langfristig schädigen. An der gekappten Stelle bildet der Baum Nottriebe, die büschelweise aus den Rändern des abgeschnittenen Astes
herauswachsen. Über die Jahre wird die Last an dem geschädigten Hauptast immer größer. Damit steigt die Gefahr, dass Äste an solchen Schnittstellen bei Sturm oder unter Schneelast abbrechen und
herunterfallen. „Durch die nicht fachgerechten Kappungen werden die Bäume nicht sicherer, sondern in den Folgejahren gefährlicher und instabiler“, sagt Lorenz. Zusätzlich ist die natürliche Form
des Baumes für immer verloren.
Ein fachgerechter Schnitt setzt immer an einer Verzweigung an und lässt den
dünneren Ast unmittelbar an der Schnittstelle als Versorgungsast stehen. Er sollte etwa 1/3 des Durchmessers des entfernten Astes haben. Der Versorgungsast sorgt für Abschottung und garantiert
den Saftfluss. Damit kann die Schnittstelle besser verheilen und der Baum bleibt gesund. Ein guter Baumschnitt ist vergleichbar mit dem Besuch beim Friseur, sagt Pröll. „Wenn der Friseur mit
seinem Schnitt fertig ist, ist die Form immer noch da, nur etwas kürzer. So sollte es beim Baumschnitt auch sein. Die Form der Baumkrone bleibt erhalten und der Baum behält sein typisches
Erscheinungsbild.“
Darum empfehlen die Gartenfachberater im Landratsamt Rosenheim, Bäume von einem
ausgebildeten Baumpfleger schneiden zu lassen. Ein fachgerechter Schnitt fördert den Baum in seiner Entwicklung und erhält die Verkehrssicherheit. „Nicht jeder, der eine Kettensäge bedienen kann,
kann einen Baum auch fachgerecht pflegen. Bäume sollten immer mit Würde und Respekt behandelt werden“, so Pröll.
Geflügelpest im Vormarsch
Die kreisfreie Stadt Rosenheim wird morgen (Di.) eine
gleichlautende Allgemeinverfügung veröffentlichen. Diese tritt am Mittwoch (0 Uhr) für das Rosenheimer Stadtgebiet in Kraft. Beide Allgemeinverfügungen behalten solange ihre Gültigkeit, bis sie
wieder aufgehoben werden.
Damit gelten auch für gewerbliche und private Geflügel- und Vogelhaltungen bis
einschließlich 1.000 Tiere verschärfte Regelungen bei der Hygiene, Desinfektion und dem Betreten der Ställe. Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem durch direkten Kontakt
mit infizierten Tieren, Kot oder anderem mit dem Virus konterminiertem Material wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist es zwingend erforderlich, mit den
angeordneten Maßnahmen die Ansteckungsmöglichkeiten zu minimieren, um so die Tiere zu schützen. Außerdem sind Ausstellungen, Märkte, Schauen und Veranstaltungen jeglicher Art, bei denen Geflügel
und gehaltene Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden in Stadt und Landkreis Rosenheim verboten. Für Wildvögel gilt ein allgemeines Fütterungsverbot.
Folgende verschärfte Regelungen bei der Hygiene gelten verbindlich auch für
kleinere Geflügel- und Vogelhaltungen ab 02.02.21 im Landkreis Rosenheim / ab 03.02.21 in der Stadt Rosenheim:
*Ein- und Ausgänge zu den Ställen müssen vor
unbefugtem Zutritt gesichert werden,
*betriebsfremde Personen dürfen das Gelände nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten,
*Schutzkleidung muss nach dem Verlassen des Stalls unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden, Einwegschutzkleidung muss entsorgt werden,
*alle Gerätschaften, die im Stall benutzt werden, müssen anschließend gereinigt und desinfiziert werden,
*frei gewordene Ställe müssen gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie neu belegt werden,
*Fahrzeuge, die Geflügel transportiert haben, müssen unmittelbar nach dem Transport sofort gereinigt und desinfiziert werden,
*Fahrzeuge, Maschinen und Gerätschaften, die in verschiedenen Ställen oder Betrieben genutzt werden, müssen vor der Benutzung in einem anderen Stall oder Betrieb gereinigt und desinfiziert
werden,
*es muss eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung durchgeführt und dokumentiert werden
*Behälter und Räume in denen verendetes Geflügel aufbewahrt wird, sollten möglichst nach jeder Abholung gereinigt und desinfiziert werden, mindestens aber einmal im Monat,
*es muss eine betriebsbereite Einrichtung bereitgestellt werden, zum Waschen der Hände, zum Wechseln und Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe,
Die Allgemeinverfügung zur Einhaltung von
Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest finden Sie im Wortlaut auf der Homepage des Landkreises im Amtsblatt vom 01.02.2020
Weitere Informationen zur Geflügelpest gibt es auch auf der Homepage des
Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit www.lgl.bayern.de unter dem Stichwort „Geflügelpest“.
Der Reiserückkehrer war Anfang Januar aus Südafrika zurückgekehrt. Vor seiner
Rückreise hatte er sich auf das Corona-Virus testen lassen. Das Testergebnis fiel zunächst negativ aus. Wie in der Einreisequarantäneverordnung vorgegeben, meldet er das Testergebnis dem
Rosenheimer Gesundheitsamt und begab sich nach seiner Rückkehr sofort in häusliche Quarantäne. Einige Tage nach der Rückkehr wurde er wegen unklarer Beschwerden in einem Krankenhaus in der Region
vorstellig und hier routinemäßig auf das Corona-Virus getestet. Das Testergebnis fiel positiv aus. Eine stationäre Behandlung in der Klinik war nicht notwendig. Aufgrund der Reiseanamnese nahm
das Rosenheimer Gesundheitsamt am darauffolgenden Tag einen weiteren Rachenabstrich, der zur Genomsequenzierung an das LGL nach Oberschleißheim geschickt wurde. Der Reiserückkehrer war zum
Zeitpunkt dieses Abstriches symptomfrei.
Der Betroffene konnte inzwischen aus der häuslichen Quarantäne entlassen
werden. Eine Weiterverbreitung der Südafrikanischen Variante des Corona-Virus in der Region hat es durch diese Infektion nicht gegeben.
Masken für pflegende Angehörige
Die Organisation der Verteilung der FFP2-Masken ist eine logistische
Herausforderung, sagt Landrat Otto Lederer. „Das geht nur Hand in Hand und mit der Hilfe der vielen Ehrenamtlichen bei den Hilfsorganisationen, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreis-Kommunen. Danke, dass sie uns so tatkräftig unterstützen, um die Menschen in der Region vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus zu schützen.
Dieser Zusammenhalt macht mich als Landrat wirklich stolz.“
Die Kommunen organisieren die Verteilung der Masken vor Ort individuell. Ab
Montag (25.01.2021) können sich pflegende Angehörige bei der Verwaltung ihrer Heimatkommune telefonisch, über die Internetseite oder einen Aushang über den individuellen Verteilungsweg
informieren. Es stehen jeweils drei FFP2-Masken kostenlos für die Hauptpflegeperson zur Verfügung. Zum Nachweis der Pflegetätigkeit werden die Angehörigen gebeten, das Schreiben der Pflegekasse
mit Feststellung des Pflegegrades der pflegebedürftigen Person bei der Abholung der Masken mitzubringen.
Die Corona-Pandemie bedroht vor allem die Gesundheit älterer, kranker und
pflegebedürftiger Menschen. Sie möglichst gut zu schützen und das Gesundheitssystem stabil zu halten, ist derzeit eine besondere Herausforderung. Zu den Menschen, auf die dies besonders zutrifft,
gehören auch die pflegenden Angehörigen im Landkreis Rosenheim. Ohne deren Einsatz wäre die Versorgung der etwa 6.000 zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen nicht zu
bewältigen.
50.000 FFP2 Masken an Bedürftige
Das Technische Hilfswerk hat die knapp 50.000 Masken FFP2-Masken heute (Di.) in München abgeholt und ins Lager nach Bad Aibling gebracht. Hier werden sie
zu verschiedenen Paketen geschnürt, die dann den jeweiligen Verteilerquellen zur Verfügung gestellt werden. Ein großer Teil der Masken wird über einen Versandhändler in Wasserburg ausgeliefert.
Neben den fünf FFP2-Masken liegt dem Paket auch ein Schreiben mit Informationen zur Handhabung und Desinfektion der Masken bei. Das Jobcenter übernimmt einen weiteren großen Teil der Lieferung
und gibt die Masken an ihre berechtigten Kunden weiter. Auch die Diakonie und die Tafeln übernehmen einen Teil der Masken, um sie zu verteilen. „Wir gehen davon aus, dass die FFP2-Masken bis zum
Wochenende, spätestens aber Anfang der kommenden Woche bei den Bedürftigen angekommen sind“, so Forstmeier.
Berechtigt für fünf kostenlose FFP2-Masken sind Bedürftige ab 15 Jahren. Als Bedürftige gelten Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für
Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfen zum Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Kunden der Tafeln.
Insgesamt 2,5 Millionen Masken stellt das Bayerische Gesundheitsministerium zur Verfügung. Davon erhält der Landkreis Rosenheim etwa 50.000 Masken. Die
Aufteilung erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl.
FFP2 Masken an Bedürftige
Das Technische Hilfswerk hat die knapp 50.000 Masken FFP2-Masken heute (Di.) in
München abgeholt und ins Lager nach Bad Aibling gebracht. Hier werden sie zu verschiedenen Paketen geschnürt, die dann den jeweiligen Verteilerquellen zur Verfügung gestellt werden. Ein großer
Teil der Masken wird über einen Versandhändler in Wasserburg ausgeliefert. Neben den fünf FFP2-Masken liegt dem Paket auch ein Schreiben mit Informationen zur Handhabung und Desinfektion der
Masken bei. Das Jobcenter übernimmt einen weiteren großen Teil der Lieferung und gibt die Masken an ihre berechtigten Kunden weiter. Auch die Diakonie und die Tafeln übernehmen einen Teil der
Masken, um sie zu verteilen. „Wir gehen davon aus, dass die FFP2-Masken bis zum Wochenende, spätestens aber Anfang der kommenden Woche bei den Bedürftigen angekommen sind“, so
Forstmeier.
Berechtigt für fünf kostenlose FFP2-Masken sind Bedürftige ab 15 Jahren. Als
Bedürftige gelten Empfänger von Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Hilfen zum
Lebensunterhalt) sowie Obdachlose und Kunden der Tafeln. Insgesamt 2,5 Millionen Masken stellt das Bayerische Gesundheitsministerium zur Verfügung. Davon erhält der Landkreis Rosenheim etwa
50.000 Masken. Die Aufteilung erfolgt aufgrund der Einwohnerzahl.
Knapp 50.000 FFP2-Masken hat das THW heute in München abgeholt. Sie werden nun
zu verschiedenen Paketen geschnürt und dann den verschiedenen Verteilerquellen zur Verfügung gestellt.
Onlineseminar für Pflegebedürftige
Thema des ersten Online-Seminares am 30. Januar um 11 Uhr ist die
Patientenverfügung. Die Teilnahme ist kostenfrei. Überschrieben ist das Online-Seminar mit dem Titel „Patientenverfügung – wie Sie Ihren ganz persönlichen Willen rechtskräftig festhalten“.
Tatsächlich ist das Erstellen einer rechtskräftigen Patientenverfügung ein aufwendiger Prozess. Es ist wichtig, sich der Hintergründe bewusst zu sein, um tatsächlich den persönlichen Willen
wirksam festhalten zu können. In dem Vortrag erläutert die Pflegeexpertin und Pflegepädagogin Anne Katrin Schulz von der famPLUS GmbH den rechtlichen Hintergrund und stellt die notwendigen
Komponenten einer Patientenverfügung vor. Zudem erhalten die Teilnehmenden praktische Tipps zur Erstellung, gepaart mit entsprechenden Teilvorlagen.
Nähere Informationen sowie die Anmeldung zu diesem Online-Seminar sind im
Internet unter https://www.famplus.de/webinarkunde/ 1595333057/635581 zu finden. Zudem gibt es auf dieser Seite alle
Information zu den fünf weiteren kostenfreien Online-Seminaren für pflegende Angehörige und Interessierte.
Das zweite Online-Seminar findet am 27. März zum Thema „Leistungen für
beeinträchtigte Kinder mit Pflegebedürftigkeit“ statt. „Wenn die Eltern älter werden – was präventiv getan werden kann“ folgt am 29. Mai. Am 31. Juli geht es um „Demenz – eine wachsende
Herausforderung für unsere Gesellschaft“. Ein Thema, das viele pflegende Angehörige sehr interessieren dürfte, ist der „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern?“ am 25. September.
Abschließend steht am 27. November „Plötzlich pflegebedürftig – von der ersten Hilfe zur passenden Versorgung“ auf dem Programm. Alle Online-Vorträge werden von der Pflegeexpertin und
Pflegepädagogin Anne Katrin Schulz gehalten. Nach jedem Seminar steht sie noch für Fragen zur Verfügung.
Impfberechtigte über 80 Jahre
Bis zum heutigen Tag konnten Impfungen in 23 Alten- und Pflegeheimen
verabreicht werden, 18 davon befinden sich im Landkreis Rosenheim. In den Einrichtungen in Stadt und Landkreis Rosenheim sind rund 5.500 Bewohner untergebracht, die von etwa 3.800 Mitarbeitern
betreut werden. Diese Impfungen werden in den kommenden Wochen fortgesetzt. Alle Alten- und Pflegeeinrichtungen wurden im Vorfeld informiert. Sobald die Vorbereitungen in den Einrichtungen
getroffen sind, wird die Impfbereitschaft gemeldet und die Einrichtung in die Planungen für die nächsten Impfungen aufgenommen. Ebenfalls geimpft wurden bereits rund 865 Mitarbeiter der Kliniken
in der Region. Die nächste Lieferung des Impfstoffes wird für den kommenden Freitag erwartet. Des Weiteren wurde vonseiten des Ministeriums angekündigt, dass die Belieferung mit dem Impfstoff ab
der kommenden Woche regelmäßig zweimal pro Woche erfolgen soll.
Wann genügend Impfstoff da ist, damit auch mit den Impfungen in der Inntalhalle
begonnen werden kann, steht noch nicht fest. Sobald dies klar ist, werden alle Impfberechtigten über 80 Jahren vom gemeinsamen Kommunalen Impfzentrum der Stadt und des Landkreises Rosenheim
angeschrieben und darüber informiert. Dann werden auch die Möglichkeiten für die Terminreservierung bekannt gegeben. Impfberechtigt sind, wie vom Bund vorgegeben, zunächst mit der höchsten
Priorisierung neben den Bewohnern und Mitarbeitern von Alten- und Pflegeheimen sowie Mitarbeitern der Kliniken auch Bürgerinnen und Bürger, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Derzeit leben
rund 20.000 Menschen über 80 Jahre in Stadt und Landkreis Rosenheim. Der Termin für den Start der Impfungen in der Inntalhalle und die Kontaktmöglichkeiten für die Terminvereinbarung werden
rechtzeitig über die Medien und auf der Homepage des Landrastsamtes bekanntgegeben.
Weitere Informationen zu den Impfberechtigen der höchsten Kategorie sowie alle
weiteren wichtigen Informationen zum Impfzentrum und der Impfung finden Sie auf der Startseite der Homepage des Landkreises Rosenheim unter www.landkreis-rosenheim.de.
Mit dieser ist es Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Rosenheim unter anderem
möglich, Angelegenheiten den Führerschein betreffend in Zukunft auch online zu erledigen. Über dieses neue Bürgerportal können alle Unterlagen und das Foto für den Führerschein von zu Hause
hochgeladen und eingereicht werden. Damit die Umstellung zum 1. Februar reibungslos funktionieren kann, bleibt die Führerscheinstelle am kommenden Montag, den 11. Januar, und Dienstag, den 12.
Januar, geschlossen. In dieser Zeit werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der neuen Software geschult. Auch am Freitag, den 22. Januar, sowie Montag, den 25. Januar, wird die
Führerscheinstelle nicht erreichbar sein. In dieser Zeit muss die Fachsoftware in der Führerscheinstelle konfiguriert sowie das neue Bürgerportal freigegeben werden. Dann kann von der
Möglichkeit, seinen Führerschein zum Beispiel online zu beantragen, zukünftig von den Bürgerinnen und Bürgern Gebrauch gemacht werden.
Mit Beratungen ins Jahr2021
Energieberatung:
Energieeinsparung
und der Einsatz von erneuerbaren Energien stehen im Mittelpunkt der Energieberatung. Welches Heizsystem ist das Richtige? Muss ich Fenster auswechseln, welche Dämmstoffe passen zum Haus
und welche Fördermöglichkeiten gibt es? Diese und andere Fragen können mit anerkannten Energieberatern besprochen werden. Die Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim bietet die
kostenfreie Erstberatung in Kooperation mit der Energiezukunft Rosenheim und GIH-Bayern an. Zu den Sprechstunden können sich neben privaten Haushalten auch Handwerksbetriebe und Gewerbetreibende,
insbesondere Gaststätten und Hotels aus dem Landkreis und der Stadt Rosenheim anmelden.
Eine telefonische Voranmeldung beim Landratsamt
Rosenheim ist unter der Telefonnummer 08031 392-1084 erforderlich.
Beratung Elektromobilität:
Der Schritt weg
von Benzin und Diesel hin zur Elektromobilität ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger ein neuer. Viele Fragen wie welches E-Fahrzeug ist für den persönlichen Zweck am besten geeignet, wie
hoch sind die Anschaffungs- und laufenden Kosten, wie ist die Reichweite, was ist bei der Ladeinfrastruktur zu berücksichtigen oder welche Förderprogramme für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gibt
es. Die Wirtschaftsförderstelle im Landratsamt Rosenheim bietet eine einstündige kostenfreie Erstberatung mit einem anerkannten und unabhängigen Energieberater.
Erforderlich ist lediglich eine telefonische Anmeldung
im Landratsamt Rosenheim unter der Telefonnummer 08031 392-1084.
Knapp 21.000 Tonnen Altpapier wurde im vergangenen Jahr
im Landkreis eingesammelt. Davon brachten die Bürgerinnen und Bürger gut 11.300 Tonnen zu den Altpapiercontainern in den 42 Wertstoffhöfen und knapp 1.300 dezentralen Containerstandorten. Gut
9.400 Tonnen kamen über die so genannten „Blauen Tonnen“ zusammen sowie 55 Tonnen über gemeinnützige Altpapiersammlungen.
In die Altglascontainer an fast 250 Standorten wurden
mehr als 5.900 Tonnen eingeworfen. Das ist eine geringfügige Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Gleiches gilt für die erfassten Leichtverpackungen. Weißblech, Aluminium, Mischkunststoffe, Tetra
Pak, Becher, Folien oder Styropor summierten sich auf gut 1.850 Tonnen.
Um das Hausmüllvolumen zu reduzieren werden im
Landkreis Rosenheim seit vielen Jahren Grünabfälle getrennt erfasst. In den drei Kompostieranlagen in Noderwiechs in der Gemeinde Bruckmühl, in Perfall bei Eiselfing und in Weiher in Aschau
wurden 2019 mehr als 115.000 Kubikmeter Häckselgut, Laub und Gras angeliefert. Daraus wurden knapp 17.900 Tonnen Kompost erzeugt, der im Landschafts- und Gartenbau, im Sportanlagenbau und in
Privatgärten eingesetzt wird. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger den Kompost abgepackt in Säcken oder bei den Kompostieranlagen lose kaufen. Aus Umweltschutzgründen stellt der Landkreis in
seinen eigenen Kompostieranlagen in Noderwiechs und Perfall nur torffreie Substrate her. Ihre Akzeptanz nimmt stetig zu, heißt es im Abfallwirtschaftsbericht.
Die Entsorgung des Bioabfalls hat sich inzwischen
etabliert. Die 10 Liter-Sammelbehälter für Nahrungs- und Küchenabfälle werden auf allen Wertstoffhöfen und Kompostieranlagen angenommen. 2019 wurden 340 Tonnen eingesammelt, 28 Tonnen mehr als
das Jahr zuvor.
Seit 1989 fördert der Landkreis Rosenheim die
Kompostierung im eigenen Garten. Knapp 12.000 Kompostbehälter wurden seit damals bezuschusst. Zudem gewährt er einen Abschlag von rund zehn Prozent auf die Müllgebühren, wenn im Garten
kompostiert wird.
2019 wurden fast 7.900 Tonnen Altholz, knapp 2.700
Tonnen Altmetall und 64 Tonnen Autobatterien gesammelt und verwertet. Darüber hinaus lieferten die Bürgerinnen und Bürger 560 Tonnen Altreifen, 870 Tonnen Haushaltsgroßgeräte, 852 Tonnen
Haushaltskleingeräte einschließlich Informations- und Unterhaltungselektronik, 352 Tonnen Bildschirme und Fernsehgeräte, 335 Tonnen Kühlgeräte, 107 Nachtspeicheröfen, fünf Tonnen
Photovoltaikmodule sowie fünf Tonnen CDs ab.
Über die Wertstoffhöfe und das Umweltmobil wurden 235
Tonnen Problemabfälle eingesammelt. 77 Tonnen davon waren Altöl, gut 54 Tonnen Farben und Lacke, mehr als 43 Tonnen Batterien, knapp fünf Tonnen Ölfilter, fast 13 Tonnen Laugen, 3,5 Tonnen
Säuren, 3,7 Tonnen Pestizide, 9 Tonnen Lösemittel sowie 15 Tonnen Ölabscheiderabfälle und Ölschlämme.
Die Recyclingquote beträgt 63,3 Prozent. Da die
Berechnungsformel verändert wurde, lässt sie sich mit den Ergebnissen der Vorjahre nicht vergleichen. Ziel des Abfallwirtschaftskonzeptes des Landkreises ist es, die Restmüllmenge durch wirksame
Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen so weit wie möglich zu verringern um dadurch die Umwelt zu schonen.
Das im Landratsamt Rosenheim zuständige Sachgebiet
Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung fördert diese Entwicklung unter anderem durch telefonische, persönliche oder schriftliche Beratung, Unterrichtsstunden in Schulklassen sowie regelmäßige
Schulungen des Personals von Gemeinden und Wertstoffhöfen.