Gaffen verboten!
Das Verhalten von „Gaffern“ führt bei Polizei- und Rettungseinsätzen immer wieder zu ernsthaften Problemen. Die Polizei ruft dringend dazu auf, abgesperrte Bereiche zu meiden und Zufahrtswege freizuhalten.
„Schaulustige“ behindern durch ihr Verhalten regelmäßig Rettungskräfte bei ihrer lebensrettenden Arbeit und verursachen z. B. durch zu langsames Fahren oder Betreten abgesperrter Bereiche gefährliche Situationen. Dadurch gefährden sie nicht nur sich selbst, sondern auch massiv das Leben von Opfern von Katastrophen oder Unfällen, die auf schnelle Hilfe dringend angewiesen sind.
Meiden Sie Unfallstellen und Katastrophengebiete weiträumig
Fahrten in Katastrophengebiete sollen auf jeden Fall vermieden werden; auch Fahrten, um nach Angehörigen zu suchen oder Habseligkeiten zu sichern. Die Polizei ist vor Ort und schützt das Eigentum von evakuierten Menschen.
Im Notfall wenden Sie sich an die110 - bitte begeben Sie sich nicht selbst in Gefahr.
Bewahren Sie Ruhe.
Bitte behindern Sie auf keinen Fall die Einsatzkräfte.
Meiden Sie Unfallstellen und Katastrophengebiete weiträumig.
Halten Sie Zufahrtswege für Rettungseinheiten frei. Bilden Sie ggf. eine Rettungsgasse!
Abgesperrte Bereiche nicht betreten.
Machen Sie keine Fotos von laufenden Rettungsarbeiten.
Fotografieren von Unfällen und deren Opfern ist strafbar
Seit dem 1. Januar 2021 erfasst das Strafgesetzbuch in § 201a auch das Fotografieren und Filmen sowie die Verbreitung von Bildaufnahmen, die in grob anstößiger Weise Personen zur Schau stellen. „Gaffer“ müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren rechnen.
Polizei