Grundsteuer-Hebesatz angehoben
Das müssen Soyener künftig zahlen
In Soyen erfolgte die letzte Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze im Jahr 1977. Der Landkreisdurchschnitt liegt bereits jetzt bei 319 von Hundert (v. H.). In seiner jüngsten Gemeinderatssitzung
stimmte der Soyener Rat, nach kontroverser Diskussion, einer Anhebung auf 310 v. H. zu.
Bereits in der Septembersitzung informierte Geschäftsstellenleiter Georg Machl über die Erfordernis eines Erlasses der Hebesatzsatzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025.
Hintergrund sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Grundsteuer in der bisherigen Handhabung nicht mehr verfassungsgemäß sei.
Machl erklärte, dass die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer nur noch bis zum 31. Dezember gelten. Um die Grundsteuer, welche zu den wichtigsten Einnahmen der Kommunen zähle, erheben zu
können, seien für das Kalenderjahr vorab die Hebesätze durch den Erlass einer Hebesatzsatzung festzusetzen.
Die Grundsteuer müsse einen wesentlichen Teil zur Finanzierung der Ausgaben des Verwaltungshaushalts leisten, weil die Ausgaben schneller steigen als die Einnahmen, insbesondere die Anteile an
der Einkommens- und Umsatzsteuer. Die Finanzlage der bayerischen Kommunen habe sich in den letzten zwei Jahren deutlich verschlechtert. Hinzu komme bayernweit eine dramatische Defizitentwicklung
in den kommunalen Kliniken. Die Ausgangssituation für die Haushalts- und Finanzplanungen für 2025 haben sich damit erheblich verschlechtert. Allein die geringe Umlagekraftsteigerung im Jahr 2025,
ein Plus von 1,4 Prozent, werde zu einem deutlichen Anstieg bei den Bezirks- und Kreisumlagen führen und den Haushaltsausgleich massiv erschweren.
Auch wurde in den rechtlichen Stellungnahmen beziehungsweise Genehmigungen des Landratsamtes Rosenheim zu den Haushalten der letzten Jahre angemerkt, dass die Hebesätze dem seit 2016 einheitlich
geltenden Nivellierungshebesatz von 310 v. H. anzugleichen sind.
„In Soyen habe man viele Landwirte“, so Machl. „Diese sind derzeit in Grundsteuer A veranlagt, ab 2025 kommen deren Wohnhäuser in Grundsteuer B, was eine Mehrbelastung bedeutet.“
Bürgermeister Thomas Weber ergänzte, dass die Hebesätze in den Nachbargemeinden unterschiedlich zwischen 310 bis 360 v. H. liegen. „Der Durchschnitt liegt bei 319 v. H.“ Der Vorschlag der
Gemeinde war, den Grundsteuer-Hebesatz auf 320 v. H. anzuheben. „Es müssen circa 1.400 Bescheide ausgestellt werden“, so Georg Machl. Ein großer Aufwand. Und in den kommenden Jahren stehen viele
große Ausgaben an, allen voran der Umbau von Schule und Kindergarten. Auch der Breitbandausbau koste viel Geld.
Frieder Meidert und Dr. Hans Hinterberger sprachen sich für einen Hebesatz von 310 v. H. aus. Als „ungeschickt“ bezeichnete Peter Müller die Tatsache, dass der Hebesatz seit 1977 nicht mehr
erhöht wurde. Aufgrund der vielen Großprojekte wäre er für einen Hebesatz von 320 v. H. Dem schloss sich auch Afra Zantner an. Der Hebesatz wurde nie angehoben und es sei klar, dass jetzt einige
Bürger mehr getroffen werden, aber die Gemeinde habe viel vor in den kommenden Jahren. Das Geld werde gebraucht.
Der Beschlussvorschlag, den Hebesatz auf 320 v. H. anzuheben, wurde mit 3:8 Stimmen abgelehnt. Mit 7:4 Stimmen wurde eine Anhebung auf 310 v. H. beschlossen.
Tanja Geidobler