Gefahren an Gewässern
Wenn sich auch
der Soyenersee wieder mit dem „zuagfriern“ Zeit lässt, dennoch tragen Seen und Weiher heuer schon. Zumindest stellenweise haben sie eine dünne Eisschicht. Die Wasserwacht-Bayern des Bayerischen
Roten Kreuzes warnt jetzt eindringlich davor, nicht freigegebene Eisflächen zu betreten. Es droht Lebensgefahr. Im vergangenen Winter musste die Wasserwacht-Bayern zu 91 Lebensrettungen
ausrücken.
„Der Winter ist in
vollem Gange, das Thermometer zeigt deutlich nach unten. Erste Seen und Flüsse beginnen zu gefrieren“, so der Landesvorsitzende der Wasserwacht-Bayern, Thomas Huber, und appelliert: „Begeben sie
sich nicht auf nicht freigegebene und damit lebensgefährliche Eisflächen. Eisflächen auf natürlichen Gewässern sollten besser gemieden werden. Wer dennoch Wintersport auf dem Eis treiben möchte,
sollte grundsätzlich nur an bewachten Gewässern und nie allein auf das Eis gehen sowie auf die Warnungen der örtlichen Behörden, der lokalen Medien und Hinweis- und Verbotsschilder vor Ort
achten.“
Die
Schnelleinsatzgruppen der Wasserwacht sind rund um die Uhr für Notfälle einsatzbereit. Die Wasserwacht-Bayern verfügt über 225 aufblasbare und 69 aufklappbare Eisrettungsschlitten. Allein im
letzten Winter kam es zu 209 Einsätzen, 91 davon Lebensrettungen.
Die
Wasserwacht-Bayern rät folgende Regeln für den Ernstfall zu beachten:
Was ist zu tun, wenn man selbst im Eis eingebrochen ist?
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Laut um Hilfe rufen.
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Ist man allein unterwegs und eingebrochen, sollte man sich nicht mehr
als nötig bewegen, um so wenig Körperwärme wie möglich zu verlieren. Das Wasser ist an der Nullgradgrenze, daher kann die Bewusstlosigkeit schon nach wenigen Minuten eintreten.
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Vermeiden, dass man unter das Eis gerät.
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Bei einer dünnen Eisdecke das Eis so weit abbrechen, bis es trägt,
sich dann in Bauch- oder Rückenlage flach auf das Eis hochziehen und auf dem Bauch zum Ufer kriechen. Durch die Verteilung des Körpergewichts auf eine größere Fläche vermeidet man ein
weiteres Einbrechen.
Was ist zu tun, wenn man eine eingebrochene Person retten will?
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Die Person beruhigen und deutlich machen, dass man Hilfe
holt.
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Sofort Hilfe rufen unter Notruf 112. Dabei den Unfallort nennen und
wie lange die Person bereits im Wasser ist.
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Der eingebrochenen Person niemals aufrechtstehend, sondern auf dem
Eis liegend helfen, da die Gefahr besteht, selbst einzubrechen.
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Der eingebrochenen Person niemals die Hand reichen, da man selbst ins
Wasser rutschen könnte. Der verunglückten Person nur mit einem festen Gegenstand helfen, den man auch loslassen kann, zum Beispiel Äste, ein Seil oder ein Kleidungsstück.
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Die verunglückte Person am Ufer ruhig lagern und zudecken. Wenn sie
bewusstlos ist, die Atmung kontrollieren.
(Quelle:
Pressemitteilung BRK Bayern