Die Aufgaben

des Katastrophenschutzamts Rosenheim


Das Katastrophenschutzamt Rosenheim spielt eine zentrale Rolle bei der Gefahrenabwehr im Landkreis. Grundlage seiner Arbeit ist das Bayerische Katastrophenschutzgesetz, das die Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden, Organisationen und – wenn nötig – auch Privatpersonen regelt.
Wichtige Aufgaben des Amtes sind die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, die Sicherstellung einer schnellen Alarmierung sowie die Bereitstellung der nötigen Ausrüstung für die Einsatzleitung. Außerdem werden regelmäßig Katastrophenschutzübungen durchgeführt, um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein.
Im Katastrophenfall wird ein örtlicher Einsatzleiter benannt, der vor Ort alle Maßnahmen koordiniert. Unterstützt wird er von einer Helfergruppe. Gleichzeitig übernimmt die Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landratsamt die übergeordnete Einsatzleitung und kann bei Bedarf Fachleute hinzuziehen oder Hilfe aus anderen Regionen anfordern.
Man unterscheidet zwischen technischen Katastrophen (z. B. Brände, Explosionen) und Naturkatastrophen (z. B. Hochwasser, Sturm). In solchen Fällen wird ein Bürgertelefon eingerichtet, um die Bevölkerung zu informieren und Anfragen entgegenzunehmen.
Katastrophenschutz beginnt lange vor einer Krise – durch Planung, Koordination und ständige Übung sorgt das Amt dafür, dass im Notfall schnell und gezielt gehandelt werden kann.
LA RO