zum neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz
Anlässlich der Verabschiedung des Bayerischen Ladenschlussgesetzes am 10. Juli erklären Matthias Belafi (Katholisches Büro Bayern) und Kirchenrat Dieter Breit (Evangelisch-Lutherische Kirche in
Bayern): Wir bedauern, dass mit dem neuen Gesetz der verfassungsrechtlich garantierte Sonntagsschutz in Bayern deutlich geschwächt wird. Insbesondere die Möglichkeit zur zeitlich unbegrenzten
Sonntagsöffnung digitaler Kleinstsupermärkte – auch in abgetrennten Bereichen bestehender Läden – stellt eine erhebliche Veränderung des Einkaufsverhaltens und eine Gefährdung des
Sonntagscharakters dar.
Zudem können Kommunen künftig leichter zu Tourismus- oder Wallfahrtsorten erklärt werden, was zusätzliche Sonntagsöffnungen ermöglicht. Auch die im Gesetz vorgesehene Anlassvermutung für
verkaufsoffene Sonntage birgt Risiken für eine weitere Aushöhlung der Sonntagsruhe.
In der Summe bedeutet das Gesetz einen massiven Eingriff in die Sonntagsruhe – einen Tag, der als Ruhepol des Gemeinwesens besonderen Schutz verdient. Der Sonntag ist nicht nur religiös geprägt,
sondern auch ein gesellschaftlicher Wert, der wirtschaftlicher Logik Grenzen setzt. Er muss verlässlich Raum für Erholung und Besinnung bieten.
Wir hätten uns gewünscht, dass diese kulturelle Errungenschaft bei der Gesetzgebung stärker berücksichtigt worden wäre.“
Christine Büttner, Pressesprecherin