Mehr Sicherheit und Service:
Digitale Passbilder direkt im Landratsamt
Das Landratsamt Rosenheim bietet ab sofort die Möglichkeit an, digitale Lichtbilder für Aufenthaltstitel und Reiseausweise direkt und selbstständig in der Behörde anzufertigen. Hintergrund ist
ein Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen. Demnach dürfen seit dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von
Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen genutzt werden.
Um den Aufwand für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich zu halten stehen im Foyer des Landratsamtes Rosenheim nun zwei sogenannte POINT-ID-Geräte der Bundesdruckerei bereit. Diese
ermöglichen eine unkomplizierte und schnelle Aufnahme digitaler, biometrischer Lichtbilder direkt vor Ort. Die Geräte sind insbesondere für Anträge im Bereich Ausländerrecht vorgesehen.
Mit dem neuen Verfahren entfällt der separate Gang zu einem Fotografen: Das Bild wird direkt im Zuge der Antragstellung aufgenommen und automatisch dem jeweiligen Dokument zugeordnet. Pro
Lichtbild wird eine Gebühr von 6,00 Euro erhoben. Wird das Lichtbild am selben Tag für mehrere Dokumente verwendet – beispielsweise für Aufenthaltstitel und Reiseausweis – fällt diese Gebühr nur
einmal an.
Die POINT-ID-Systeme passen sich automatisch an die Körpergröße der fotografierten Person an und erzeugen einen neutralen Hintergrund. Einschränkungen gibt es derzeit lediglich bei der Aufnahme
von Lichtbildern von Babys und Kleinkindern. In diesen Fällen empfiehlt das Landratsamt weiterhin den Gang zu einem professionellen Fotografen.
Neben der Möglichkeit der Aufnahme vor Ort besteht auch weiterhin die Option, digitale Lichtbilder bei einem Fotografen oder in Drogeriemärkten anfertigen zu lassen. Diese Bilder werden dann über
eine bundesweite, gesicherte Cloud bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten dort einen Ausdruck mit einem sogenannten DataMatrix-Code, der in der Behörde eingescannt wird und das
Lichtbild direkt in das Antragsverfahren integriert.
Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist es, das Pass- und Ausweiswesen an aktuelle sicherheitstechnische Anforderungen anzupassen. Vor allem soll das sogenannte „Morphing“ – also das digitale
Verfälschen von Bildern – verhindert werden. Denn bislang sind laut Bundesinnenministerium bis zu 60 Prozent der eingereichten Passbilder nicht vollständig biometrie-tauglich. Mit der Umstellung
auf digitale Lichtbilder wird ein wichtiger Beitrag zur Fälschungssicherheit geleistet.
Da die Ausstattung vieler Behörden mit den neuen Geräten bundesweit noch andauert, hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung geschaffen: Bis zum 31. Juli 2025 dürfen in Ausnahmefällen noch
papiergebundene Lichtbilder verwendet werden – etwa wenn ein Gerät noch nicht verfügbar ist oder ein Passbild bereits vor dem Stichtag erstellt wurde.
LA RO