MVV-Landkreispass


Mobilität ist eine Voraussetzung für die Teilhabe am sozialen, gesellschaftlichen und ökonomischen Leben. Damit finanziell benachteiligte Personen beim MVV die sogenannte „IsarCard S“ beantragen können, hat der Kreistag die Einführung des Landkreispasses im Rahmen einer freiwilligen Leistung beschlossen.
Für Inhaber eines Landkreispasses bietet der MVV ein vergünstigtes Monatsticket, die „IsarCard S“, an. Der Landkreispass ist dabei zwingende Voraussetzung für den Erwerb der „IsarCard S“. Das vergünstige Monatsticket kann je nach Bedarf für eine oder mehrere Tarifzonen des MVV ohne Abo erworben werden. Das Sozialticket bietet darüber hinaus die Möglichkeit, bis zu drei Kinder zwischen sechs und 14 Jahren im ÖPNV mitzunehmen. Anspruchsberechtigt sind Bürgergeld- und Sozialhilfeempfänger, sowie Asylbewerber und diejenigen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten. Durch die Einführung des Landkreispasses fallen für den Landkreis Rosenheim keine zusätzlichen Ausgleichszahlungen an den MVV an. Die Verwaltung des Landkreispasses bedeutet jedoch einen erhöhten Aufwand. Für die Bearbeitung der zusätzlichen Anträge werden deshalb eineinhalb neue Stellen geschaffen. „Wir schauen uns jede einzelne Stelle im Haushalt an und wir müssen priorisieren“, sagte Landrat Otto Lederer mit Blick auf den kürzlich verabschiedeten Haushalt für das Jahr 2024.  „In diesem Fall ist meine Priorität, dass die wirtschaftlich Schwachen im Landkreis nicht benachteiligt werden im Haushalt.“
Bericht: LRA Rosenheim