Gleichbehandlung

...für alle Bürger

Neuregelung zum Unterhalt von Gemeindestraßen

 

Zahlreiche Bürger waren zur jüngsten Soyener Gemeinderatsitzung gekommen. Ein Thema war die Neuregelung zum Unterhalt von Gemeindestraßen und sonstiger öffentlicher Straßen. Nach kontroverser Diskussion wurde der Neureglung mit 8:6 Stimmen zugestimmt.

Vorausgegangen waren der Abstimmung vier, zum Teil nicht öffentliche, Sitzungen von Bauausschuss und Gemeinderat. Dazu wurden alle Straßen und Wege, die der gemeindliche Bauhof derzeit regelmäßig unterhält, unter dem Aspekt betrachtet, wie sie rechtlich nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz einzuordnen sind. Auf privaten Wegen und Zufahrten kann und darf der gemeindliche Bauhof somit keine Unterhaltsmaßnahmen durchführen. Bei einigen Straßen und Wegen fehlt eine Widmung, was bedeutet, dass sie sind im Straßen- und Wegeverzeichnis nicht offiziell erfasst sind. Andere nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege fallen zwar nicht unter den gesetzlich verpflichtenden Unterhalt durch die Gemeinde, haben jedoch eine verbindende Funktion zu anderen Gemeindegebieten bzw. werden als Rad- und Fußweg genutzt.

Als Ergebnis dieser Beratungen bestand im Gemeinderat Einvernehmen darüber, dass der einstimmig genehmigte Beschluss über die Neuregelung des Straßenunterhalts auf öffentlichen Feld- und Waldwegen vom 15. Oktober 2002 aufgehoben werden soll. Der Beschluss von 2002 lautete dahingehend, dass „die Straßenbaulast auf öffentlichen Feld- und Waldwegen, die zu Anwesen führen, wie bisher und auf weiteres durch den Gemeindebauhof ohne Kostenberechnung durchzuführen sind“.

In einer von Bauamtsleiter Franz Glasl angefertigten Grafik wurde deutlich, dass durch die Neuregelung 8,7 Kilometer an Kiesstraßen davon betroffen sind. Bürgermeister Thomas Weber informierte, dass der Gemeinderat in einer nicht öffentlichen Sitzung Anfang März beschlossen habe, dass nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldwege, die eine verbindende Funktion zu anderen Gemeindegebieten haben beziehungsweise als Rad- und Fußweg genutzt werden, weiterhin unterstützend durch die Gemeinde Soyen unterhalten werden. Hierbei handelt es sich um insgesamt 9,2 Kilometer.

Weber erklärte, Ziel dieser Maßnahme sei es, eine Gleichbehandlung aller Bürger zu erreichen. Alle Bürger, die von der Neuerung betroffen sind, werden angeschrieben und informiert.

Hans Hinterberger bedauerte, dass Straßen, welche der Gemeinde gehören, dann nicht mehr durch diese betreut werden. „Wenn es der Gemeinde gehört, sollte es auch von der Gemeinde gemacht werden“. Auch stelle sich die Frage, wie die Straßen in zehn Jahren aussehen, wenn manche Anwohner Reparaturen vornehmen und andere nicht. Manchen sei es finanziell vielleicht auch nicht möglich, die Straßenausbesserungsarbeiten vornehmen zu lassen. Dem schloss sich auch Frieder Meidert an.

Thomas Weber verwies darauf, dass sich die Anlieger untereinander absprechen oder die Arbeiten selbst durchführen können. In den letzten Jahren haben sich die Anfragen von Bürgern mit der Bitte um beispielsweise Ausbesserung von Schlaglöchern gehäuft, teilweise auch auf Privatstraßen. Deshalb solle eine Gleichbehandlung aller Bürger angestrebt werden.

Peter Müller fand es nicht richtig, dass die Betroffenen erst im Nachhinein über die Änderung informiert werden. Seiner Ansicht nach hätte dies im Vorfeld geschehen müssen.

Ein „verleugnen der Struktur“ in einem Ort mit 85 Ortsteilen sah Helmut Grundner in der Neuregelung. Schade sei es, wenn ein Radweg nach Rieden nicht mehr von der Gemeinde behandelt werde. „Ich unterstütze den Beschluss nicht“, so Grundner.

Als „guten Versuch der Gerechtigkeit“ sah Dr. Hans Hinterberger den Beschluss. Den letzten Grad Perfektion könne man nicht erreichen und die Neuerung diene erst einmal als Basis, „sie ist nicht in Stein gemeißelt“.

Mit 8:6 Stimmen wurde beschlossen, dass die Gemeinde den Beschluss vom 15. Oktober 2002 zur Neuregelung des Straßenunterhalts auf öffentlichen Feld- und Waldwegen aufhebt. Auf den festgelegten, nicht ausgebauten Gemeindeverbindungsstraßen und den beschränkt öffentlichen Wegen werde der Straßenunterhalt weiterhin durchgeführt (türkisfarbene Markierung auf den Luftbildern). Außerdem wurde entschieden, dass auf den festgelegten öffentlichen Feld- und Waldwegen (orangefarbene Markierung) künftig das Auffüllen von Schlaglöchern sowie kleinere Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Bei größeren Maßnahmen sei eine Kostenbeteiligung beziehungsweise eine Mitarbeit der Beteiligten anzustreben.

Im Zuge dieser Neuregelungen wurden die Tagesordnungspunkte Asphaltierungen der Zufahrten Burreit und Röhrmoos vom Gemeinderat abgelehnt.

Tanja Geidobler