Neue Zuschussrichtlinien

beim Kreisjugendring Rosenheim


Der Kreisjugendring Rosenheim hat seine Zuschussrichtlinien vereinfacht und angepasst. Mit der Überarbeitung sollen die Richtlinien verständlicher und übersichtlicher werden. Die Fördersätze wurden erhöht und den Richtlinien des Stadtjugendrings angeglichen, um Jugendleitern die Antragstellung zu erleichtern.
Wichtige Änderungen umfassen die Integration des Inklusionsgedankens und die Zusammenfassung von Anträgen für Freizeiten und Jugendleiterfortbildungen unter „Veranstaltungen“. Neue Fördersätze betragen fünf Euro pro Tag und Teilnehmer für Veranstaltungen ohne Übernachtung und acht Euro für solche mit Übernachtung. Sozialzuschüsse können nun direkt im Antrag angegeben werden. Die Antragsformulare im Zuschussportal des KJR wurden entsprechend angepasst.
Die maximale Fördersumme für Arbeits- und Hilfsmittel wurde auf 1.000 Euro erhöht. Belege können jährlich zusammengefasst werden, und Anträge sind bis zum 31. Oktober einzureichen.
Ein weiteres Online-Zuschuss-Seminar wird nach den Sommerferien angeboten und speziell auf die Online-Antragstellung eingehen. Details werden über die KJR-Homepage und den Newsletter bekanntgegeben.
Dank der Unterstützung des Landkreises Rosenheim traten die neuen Richtlinien rückwirkend zum 28. Juli 2023 in Kraft. Dies unterstreicht die Bedeutung der Jugendarbeit.
Personelle Änderungen: Thomas Unger, bisheriger Zuschussreferent, ist nun stellvertretender Vorsitzender. Juliane-Charlotte Mitterer übernimmt die Verantwortung für das Zuschusswesen. Fragen können telefonisch unter 08031/90054-43 oder per E-Mail an zuschuesse@kjr-rosenheim.de gestellt werden. Weitere Informationen sind auf der KJR-Homepage im Bereich Zuschüsse verfügbar: KJR Rosenheim Zuschüsse.