Vogelgrippe (H5N1)
im Landkreis Rosenheim nachgewiesen
Datum: 05. November 2025
Im Landkreis Rosenheim, genauer im Gemeindebereich Rott a. Inn, wurde bei einer verendeten Lachmöwe das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI), Subtyp H5N1 (Vogelgrippe/Geflügelpest),
festgestellt. Dies reiht sich ein in zahlreiche Fälle, die seit Anfang Oktober bundesweit, insbesondere bei Kranichen, registriert wurden.
Maßnahmen für Geflügelhalter: Aufgrund der aktuellen Lage bei Wildvögeln besteht eine erhöhte Gefahr des Viruseintrags in Haus- und Nutzgeflügelbestände.
Dringender Aufruf: Tierhalter müssen die bekannten Vorbeugungs- und Sicherheitsmaßnahmen strikt einhalten, um ihre Bestände zu schützen.
Vorsorgliche Empfehlung: Das Veterinäramt Rosenheim rät allen Haltern, sich auf eine eventuell kommende Aufstallungspflicht vorzubereiten (ausreichend Platz, optimierte Ställe, geschützte
Lagerung von Einstreu).
Meldepflicht: Alle Geflügelhaltungen (Hühner, Enten, Tauben etc.) müssen dem Veterinäramt bekannt sein.
Aktuelle Lage: Nach Einschätzung des Bayerischen Staatsministeriums ist aktuell keine Aufstallungspflicht erforderlich, dies kann sich jedoch jederzeit ändern. Das Veterinäramt steht hierzu in
ständigem Austausch mit der Regierung von Oberbayern.
Hinweise für die Allgemeinbevölkerung
Risikoeinstufung: Das Robert-Koch-Institut stuft das Risiko einer H5N1-Infektion für die Allgemeinbevölkerung weiterhin als gering ein.
Verhalten: Der Kontakt zu kranken oder verendeten Wildtieren sollte vermieden werden.
Berufliche Kontakte: Personen mit beruflich bedingtem Kontakt zu Vögeln/Geflügel sollten eine Grippeschutzimpfung in Betracht ziehen (STIKO-Empfehlung) und adäquate Schutzausrüstung tragen
(RKI-Empfehlung).
Meldung von Fundtieren
Die Bevölkerung wird gebeten, zur Früherkennung verendet aufgefundene Zug- und/oder Wasservögel umgehend unter Angabe des Fundortes dem Veterinäramt Rosenheim zu melden:
Telefon: 08031/392−6310
E-Mail: [email protected]