Wassercent beschlossen:
BBV mahnt Umsetzung an
Bayerns Bauernverband (BBV) ist enttäuscht über die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Bürokratie für viele landwirtschaftliche
Betriebe.
Obwohl der BBV einen Verzicht auf den Wassercent für die gesamte landwirtschaftliche Primärproduktion gefordert hatte – um die heimische Lebensmittelerzeugung zu stärken – wurde dem nicht
stattgegeben.
BBV-Präsident Günther Felßner kritisiert insbesondere die überhastete Einführung und betont:
„Jetzt kommt es auf die Umsetzung an: Unsere Betriebe brauchen eine verlässliche Wasserversorgung und langfristige Planungssicherheit. Gleichzeitig muss das zusätzlich eingenommene Geld
zweckgebunden in die Fläche, um den Landschaftswasserhaushalt zu stärken. Das geht nur über die Landwirtschaft.“
Der Verband weist erneut darauf hin, dass die landwirtschaftliche Primärproduktion nur einen geringen Anteil an der gesamten Wassernutzung in Bayern hat, aber eine zentrale Rolle für die
regionale Lebensmittelversorgung und die Grundwasserneubildung spielt.
Der BBV erwartet, dass die Einnahmen aus dem Wassercent nachvollziehbar und verbindlich zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und für zusätzliche wasserbezogene Maßnahmen in der
Landwirtschaft eingesetzt werden. Der Verband wird die Umsetzung der neuen Regelungen eng begleiten, um die Belange der Familienbetriebe, insbesondere der tierhaltenden und bewässernden Betriebe,
zu sichern.
BBV